AGB

1 Allgemeines

Die Hebamme Verena Panzitt hat ihren Sitz in 8020 Graz, Annenstraße 28. Die Hebamme ist freiberuflich tätig und im Hebammenregister des österreichischen Hebammengremiums eingetragen.
Mit gegenständlichen AGBs wird der Behandlungsvertrag zwischen der Hebamme und der Schwangeren/Gebärenden/Wöchnerin (im weiteren als „Kundin“ bezeichnet) im Sinne eines freien Dienstvertrages geregelt.

2 Vertragsabschluss

Der Behandlungsvertrag zwischen der Hebamme und der Kundin kommt nach erfolgtem Erstgespräch und Unterzeichnung des Behandlungsvertrages und des vereinbarten Leistungsumfanges zu Stande.
Die Hebamme ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein er- forderliches Vertrauensverhältnis mit der Kundin nicht erwartet werden kann.

3 Vertragsgegenstand

Der genaue Leistungsinhalt ergibt sich aus dem zwischen der Hebamme und der Kundin vereinbarten Leistungskatalog.
Die Hebamme ist bei der Leistungserbringung grundsätzlich nicht an einen bestimmten Ort gebunden,die Leistungserbringung kann sowohl in der Hebammenordination, im Belegshaus, als auch am Wohnsitz der Kundin erfolgen.

4 Mitwirkungspflicht der Kundin

Die Kundin ist verpflichtet, der Hebamme wahrheitsgemäße Angaben über Umstände mitzuteilen, welche aus der Sicht der Hebamme für die ordnungsgemäße Wahrung des Wohls und der Gesundheit der Kundin und des Neugeborenen notwendig sind. Die Hebamme muss alle für ihre Tätigkeiten wesentlichen Informationen von der Kundin mitgeteilt bekommen, allem voran über gesundheitliche Beschwerden und Beeinträchtigungen.

Die Kundin hat der Hebamme im Rahmen der Erstanamnese und allen weiteren Anamnesen alle nötigen Informationen zu erteilen.
Die Kundin verpflichtet sich der Hebamme allfällige Änderungen über ihre Personendaten oder ihren Wohnsitz unverzüglich anzuzeigen.

Hinsichtlich der anvertrauten Daten und Tatsachen ist die Hebamme gemäß §7 HebG zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Kontaktaufnahme nach der Geburt zur vereinbarten Wochenbettbetreuung erfolgt per SMS. 
Die Kontaktaufnahme zur Geburt erfolgt telefonisch. Sollte die Hebamme unter allen genannten Telefonnummern nicht erreichbar sein, muss die Kundin das Belegshaus Ihrer Wahl aufsuchen, dort ist rund um die Uhr eine Hebamme anwesend.
Die Hebamme kann vom Behandlungsvertrag zurücktreten, wenn die Kundin ihre Mitwirkungspflicht verletzt.

5 Termine

Die jeweiligen Termine werden mit der Kundin einzeln vereinbart, wobei vereinbarte Termine einzuhalten sind.
Für Termine die nicht eingehalten bzw. 24 Stunden vorher telefonisch abgesagt werden, wird eine Stornierungsgebühr von 50% der Kosten bzw. 50,00 Euro pro ausgefallener Behandlungsstunde bei Kassenleistungen verrechnet. Diese Kosten werden von der Krankenkasse nicht rückvergütet. 
Sollte die Hebamme einen Termin kurzfristig berufsbedingt absagen müssen, wird zeitnah ein neuer Termin vereinbart oder eine Vertretungshebamme für den vereinbarten Termin organisiert.

6 Vertretung und Dienstverhinderung

Die Hebamme erbringt die Leistungen im Wesentlichen selbst. Sie kann sich jedoch von einer anderen Hebamme der Heb- ammenpraxis Innsbruck vertreten lassen.
Bei längerer Abwesenheit der Hebamme (Urlaub, Krankheit) sorgt die Hebamme für eine Vertretung durch eine andere Hebamme. Die Hebamme gibt das der Kundin bei geplanter Abwesenheit unverzüglich bekannt.

7  Kosten

Die Hebamme rechnet ihre erbrachten Leistungen je nach vereinbartem Leistungskatalog ab.
Unterbleibt die Leistung ohne das Verschulden der Hebamme, obwohl sie zur Erbringung bereit war, so gebührt der Heb- amme eine Vergütung gemäß Punkt 5.
Die Kosten für Zusatzleistungen werden der Kundin mit der Aushändigung einer Preisliste zur Kenntnis gebracht. 

8 Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsbedingungen werden individuell vereinbart. Ohne Vereinbarung wird eine Gesamtrechnung nach Beendigung der Zusammenarbeit gestellt.

10 Zahlungsverzug

Im Fall des Zahlungsverzugs schuldet die Kundin der Hebamme Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe von derzeit 4%. Die Hebamme ist berechtigt für jede Mahnung zusätzlich Mahnspesen in der Höhe von 10,00 Euro in Rechnung zu stellen.

11 Vertragsauflösung

Beide Vertragsparteien sind berechtigt ohne Angabe von Gründen jederzeit und mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung vom Behandlungsvertrag zurückzutreten.
Die Hebamme darf die vertragliche Beziehung zur Kundin jedenfalls einseitig ohne Angaben von Gründen beenden bzw. vom Behandlungsvertrag zurücktreten, dies unter Berücksichtigung der entsprechenden Schutz- und Sorgfaltspflichten, wobei aber die Hebamme nicht verpflichtet ist, die Kundin bei der Fürsorge für einen anderweitigen Hebammenbeistand zu unterstützen.

Die Hebamme ist berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn insbesondere die Kundin Beratungsinhalte negiert, erfor- derliche Auskünfte zur Anamnese oder Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder aber Therapiemaßnahmen vereitelt.
Jedenfalls bleibt der Kostenanspruch der Hebamme für die bis zur Vertragsauflösung erbrachten Leistungen erhalten.

12 Vertragsänderungen

Vertragsänderungen können ausschließlich schriftlich erfolgen.

13 Gerichtsstand

Für allfällige Streitigkeiten aus gegenständlichen Behandlungsvertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Graz vereinbart.

14 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung des Behandlungsvertrages unwirksam sein oder ungültig werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsvorschriften nicht berührt.
Die Vertragsparteien verpflichten sich jedoch, anstelle der nicht rechtswirksamen Bestimmungen unverzüglich eine solche zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt, somit was die Vertrags- parteien gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten.

Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich aus diesem Vertrag
Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nachstehende Rechtsquellen in nachstehender Reihenfolge: Bestimmungen im Hebammengesetz (HebG)
Bestimmungen im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzesbuch (ABGB)